ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Handwerker-Service-Koch, im folgenden H-S-K genannt.

§ 1 Geltungsbereich
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. H-S-K und dem Kunden gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden abgewiesen.

§ 2 Art und Umfang der Leistung
Das Angebot der Fa. H-S-K umfasst hauptsächlich die Bereiche:
Gartenpflege, Objektpflege, Reinigungsarbeiten, Hausmeisterdienste, Montagearbeiten und Zaunbau. Sowohl in Privathaushalten als auch bei Firmen, Institutionen und Einrichtungen. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des AG abgestimmt. Eine Erweiterung, Änderung oder Abweichung des Dienstleistungsangebotes kann jederzeit vorgenommen werden. Zudem ist die Fa. H-S-K berechtigt, einzelne Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.

§ 3 Vertragsabschluss
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Fa. H-S-K und dem AG kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Vertrag oder unterzeichnetes Angebot zustande. Durch die Unterzeichnung erkennt der AG die AGB der Fa. H-S-K an. Materialkosten über 300,- € Nettowert werden vom Kunden nach Vertragsabschluss Akonto überwiesen. Bei großen Aufträgen die einen Gesamt Nettolohn von 3000,- € übersteigen, ist nach erbrachten Teilleistungen eine Abschlagszahlung zu leisten. Nach Abschluss wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz,- nach m2 Berechnung abgerechnet oder es wird ein Pauschalpreis vereinbart. Die Firma H-S-K behält sich vor, bei Unstimmigkeiten vorab eine Abschlagszahlung nach § 632a BGB einzufordern.

§ 3.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Wird nichts anderes vereinbart, gilt eine Frist von 3 Monaten zum Vertragsende. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der AG mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet. Sollte der Werkvertrag vom AG ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, hat er der Fa. H-S-K den entgangenen Lohn und Materialkosten zu erstatten.

§ 4 Gewährleistung und Haftung
Die Leistungen gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – die Mängel oder Schäden anzeigt und diese genau beschreibt. Dies muss direkt bei der Geschäftsführung erfolgen. Kommt der AG der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Eine Gewährleistung entfällt, soweit bauseits zur Verfügung gestelltes Material für die Ausführung des Auftrages verwendet worden ist. Wird ein berechtigter Mangel festgestellt, so ist die Fa. H-S-K zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die auf fehlende Informationen durch den AG zurückzuführen sind, kann keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise und Preisänderungen
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertrages getroffenen Vereinbarungen. Sollten sich Preisänderungen ergeben, ist der  Auftraggeber darüber schriftlich zu informieren. Für die Wirksamkeit bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, wird die tatsächlich geleistete Stundenzahl mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im 1⁄2 Stunden-Takt, mindestens jedoch 1 Stunde. Zusätzlich kommt auf den Auftraggeber eine kostenpflichtige An/Abfahrt zu.

§ 6 Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungstellung sofort, in allen anderen Fällen jeweils zum Monatsende. Rechnungen sind brutto ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Die Bezahlung erfolgt auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto, Barzahlungen werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fa. H-S-K vor, ihre Dienstleistungen ohne Vorankündigung zurückzubehalten. Zudem behält sich die Fa. H-S-K vor, bei Mahnungen 25,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Nach der 3. Mahnung wird ein Inkassounternehmen beauftragt, deren Kosten der AG zu begleichen hat. Der AG hat kein Recht auf Einbehaltung von Sicherheitsbeträgen für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen, eventueller Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gründe.

§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz
Die Fa. H-S-K und deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Diskretion zu wahren. Für die Beauftragung der Dienstleistungen müssen persönliche Daten erhoben und gespeichert werden, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

§ 8 Rechte und Pflichten
Arbeitsgeräte werden vom AN zur Verfügung gestellt. Termine sind fest vereinbart und müssen von Auftraggeberseite eingehalten werden. Eine Absage erfolgt bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin. Wetterbedingt kann es vorkommen, dass ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Die Fa. H-S-K behält sich in diesen Fällen vor, einen Ausweichtermin zu benennen. Sollte der AG den Termin nicht rechtzeitig absagen, behält sich die Fa. H-S-K vor, die vereinbarten Stunden in Rechnung zu stellen. Im Fall der höheren Gewalt ist die Fa. H-S-K berechtigt, die Leistungen nachzuholen.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Brühl / Rheinland.

§ 10 Vertragsänderung / Salvatorische Klausel
Eine Vertragsänderung oder Ergänzung eines Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Erftstadt, den 01.01.2019